Mitgliedsverwaltung
Die Mitglieder werden in 38165 Lehre Marktstrasse 6a verwaltet. Kündigungen, Rücktritte, Stundungen und Änderungen müssen schriftlich gestellte werden.
Trainingsbeginn
Das Mitglied ist zur Nutzung ab Trainingsbeginn/ Vornutzungsbeginn
berechtigt. Trainingsbeginn ist der 1. Tag eines Monats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach Trainingsbeginn.
Monatliche Zahlung
Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus bis Ende des Vormonats eines jeden Kalendermonats per Lastschrift zu entrichten. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen, ist diese zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
21,00€ zu entrichten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen fällig.
Einmalige Kosten
Die Verwaltungsgebühr wird einmalig mit dem ersten Monatsbeitrag per Lastschrift eingezogen.
Änderungen
Änderungen der Anschrift, Telefonnummer oder der Bankverbindung sind bis zum 15. eines Monats schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis zusätzlich entstehende Kosten trägt das Mitglied.
Stundungen
Wird das Mitglied durch Krankheit, Schwangerschaft, Ortsabwesenheit oder Wehrdienst daran gehindert zu trainieren und ein schriftlicher Nachweis bis zum 15. eines Monats vorliegt(nicht rückwirkend) können für die Dauer der Abwesenheit volle Trainingsmonate gestundet werden.In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die gestundete Zeit.
Hausordnung/Öffnungszeiten
Das Mitglied erkennt die Hausordnung und die jeweils gültigen Öffnungszeiten an.Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Kündigungen
Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt so verlängert sie sich zu den gleichen Konditionen stillschweigend auf unbestimmte Zeit weiter bis Sie unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit und Umzug (min. 30 km) kann die Trainingsvereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt
werden. Monatlich kündbare Verträge sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Übertragung
Die Rechte aus der Trainingsvereinbarung sind nicht übertragbar.
Rücktrittsrecht
Der Vertragspartner hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss mit Wirkung zum ende des ersten vollen Trainingbeginns schriftlich zu wiederrufen.Dabei wird der erste Monatsbeitrag sowie die einmalige Verwaltungsgebühr nicht zurückerstattet.
Praxis für Physiotherapie Massage · Fango · Krankengymnastik · Lymphdrainage ·
Cranio-Sacrale-Therapie Marion Heuschkel · Marktstraße 6a · 38165 Lehre
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